Auf dem Heckhofweg, zwischen Escher Straße und Heckhofweg 146, wurden vor einiger Zeit viele Schäden in der Fahrbahnmitte ausgebessert.
Es wurde jedoch danach versäumt auf langen Strecken die Fahrstreifenmarkierung in der Mitte aufzubringen.
Diese ist zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich. Aufgrund der Kurvenführung ist ein Überholverbot angeordnet. Die Anordnung erfolgt vor Ort mittels durchgezogener Linie (Z295). Mangels Markierung ist die Anordnung vor Ort derzeit nicht mehr erkennbar. Dies sorgt für erhebliche Gefahren.
Die Markierung sollte daher dringend, somit hochpriorisiert, auf dem gesamten Streckenabschnitt aufgebracht werden. Dazu ist offensichtlich ein Markierungsplan für den Markierungsunternehmer erforderlich, da die ursprüngliche Markierung des Z295 sowie der übrigen Markierung vor Ort kaum mehr nachvollzogen werden kann.
Heckhofweg 144
50739 Köln - Bilderstöckchen
Deutschland
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Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln