In der Thebäerstraße zwischen Venloer und Vogelsanger Straße sind mehrere beidseitige absolute Halteverbote (u.a. vor Haus 1-7 sowie 2, 4 und 6, außerdem im späteren Abschnitt der Straße nochmal) ab 17.03.25 5h ohne auf dem Schild kommuniziertes Ende oder eine zeitliche Begrenzung aufgestellt.
Da hier bisher keine Baustelleneinrichtung durchgeführt wurde oder eine sonstige Inanspruchnahme der Halteverbote erkennbar ist, stellt sich uns als Anwohner die Frage ob diese Halteverbote noch benötigt werden, bis wann diese genehmigt sind und ob diese ggfs. durch Anpassung der Beschriftung zumindest nachts zum Parken freigegeben werden können.
Vielen Dank!