#736-2026 Wilder Müll

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich an Sie wegen einer anhaltenden und zunehmenden Lärmbelästigung in der Straße Mühlenhecke in Köln-Urbach.

    In einem Einfamilienhaus auf der linken Straßenseite der Mühlenhecke 2 wird ein Hahn gehalten. Das regelmäßige, teils sehr frühe Krähen ist deutlich über die Straße hinweg hörbar und beeinträchtigt die Nachtruhe mehrerer Anwohner der gegenüberliegenden Mehrfamilienhäuser erheblich.

    In meinem Fall führt dies zu regelmäßigen Unterbrechungen meines Schlafes. Ich werde häufig kurz vor 7 Uhr morgens aus dem Schlaf gerissen, um Fenster zu schließen oder der Lärmbelastung anderweitig auszuweichen. Dies führt zu Übermüdung, Stress und spürbarer Beeinträchtigung meiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Besonders problematisch ist die Situation mit Blick auf die kommenden Sommermonate, da bei geöffneten Fenstern eine ungestörte Nachtruhe praktisch unmöglich ist. Zusätzlich ist in naher Zukunft mit einem Kleinkind im Haushalt zu rechnen, wodurch ein verlässlicher Schutz der Ruhezeiten noch wichtiger wird.

    Darüber hinaus haben sich auch ältere Bewohner der umliegenden Häuser über die Situation beschwert, für die nächtliche und frühmorgendliche Lärmstörungen eine besondere Belastung darstellen.

    Nach allgemeiner Rechtslage gilt die Haltung eines Hahns in einem reinen Wohngebiet als nicht ortsüblich, insbesondere wenn eine konkrete Lärmbelästigung vorliegt. Wir bitten daher um eine zeitnahe Prüfung des Sachverhalts sowie um geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnruhe.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen
    D. Shaw

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    Wilder Müll

    Mühlenhecke 2
    51145 Köln - Urbach
    Deutschland

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    Di., 13.01.2026 - 09:55