Ergänzung zur Meldung Nr. #6180-2025:
Es fehlt ebenso das VZ 283-31 vor Körnerstr. 78 / 80, gegenüber Grimmstraße (über dem vorhandenen VZ 220). Die Halteverbotsstrecke beginnt mit VZ 283-21 bereits ab der Einmündung Subbelrather Straße. In Anbetracht der Länge ist hier eine Wiederholung mit VZ 283-31 zwingend erforderlich, fehlt aber aktuell.
Im Zuge der Mängelbehebung auf der rechten Straßenseite sollte dieser Mangel auf der linken Seite der Einbahnstraße gleich mit behoben werden.