#6181-2024 Defekte Verkehrszeichen

    Gefahrenanzeige: Lichtenbergstraße verfügt zwischen Baadenberger Straße und Tieckstraße auf beiden Straßenseiten faktisch über keine Gehwege.
    Fußverkehr muss auf dem gesamten Abschnitt komplett die Fahrbahn nutzen.
    Hier sind viele Kinder unterwegs (Schulweg).
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
    Eine Fußverkehrs- und Schulwegsicherheit ist so nicht gegeben.
    Es sollte zumindest kurzfristig eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h und die Anordnung des Gefahrzeichens Fußverkehr erfolgen (Z133, Z274-10).
    Langfristig sollten bauliche Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden, bspw. durch Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches.

    Bitte auch um eine Rückmeldung per Mail. Danke

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    Defekte Verkehrszeichen

    Tieckstr. 29
    50825 Köln - Neuehrenfeld
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    So., 03.03.2024 - 17:56

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 05.03.2024 - 11:11