#5416-2025 Wilder Müll

    Die Buschfeldstraße ist im Reinigungskatalog der Stadt Köln aufgeführt. Regelmäßig erfolgt die Reinigung mittwochs durch die AWB. Leider ist der Straßenrand jedoch ständig durch parkende Pkw und Kleinlaster zugeparkt, so dass eine Reinigung faktisch nicht möglich ist. Da das Ordnungsamt auf Hinweise wenigstens zu den Reinigungstagen das Eingeschränkte Parkverbot durchzusetzen, ist der Aufwand, den die AWB hier treibt, umsonst und wir, die Anwohner zahlen für eine Leistung. die nicht zeitbedingten ist. Daher bitte ich umgehend in dieser Angelegenheit und für die Sauberkeitsinteressen der zahlenden Anwohner der Buschfeldstraße aktiv zu werden und eine wirkliche Reinigung der Straße zu ermöglichen.

    Übrigens: Bitte erweitern Sie doch die angegebenen Kategorien, um deutlicher auf die Bürgerinteressen hinweisen zu können.
    Danke!

    Archiv
    Wilder Müll

    Buschfeldstr. 58
    51067 Köln - Holweide
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mi., 26.02.2025 - 09:46

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu  § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)). 

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge. 

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mi., 26.02.2025 - 13:21