Für den Fuß- und Radverkehr ist weiterhin nur ein extrem schmaler Durchlass vorhanden. Die derzeit verbleibende Restbreite ist, wie von Ihnen im Rahmen Ihrer Rückmeldung vom 07.02.2025 zur Meldung #3553-2025 auch bereits bestätigt, vollkommen unzureichend und birgt hierdurch erhebliche Unfallgefahren für den Fuß- und erlaubten Radverkehr auf dem Gehweg. Die entgegenkommenden Verkehre können sich aktuell aufgrund der Gebäudekante nicht rechtzeitig sehen. Erschwerend kommt hier hinzu, dass es sich bei der Örtlichkeit um eine stark frequentierte Schulradwegroute handelt.
Wann kann mit einer regelungskonformen Anpassung und damit einem Beseitigen der aktuellen Gefahrensituation vor Ort gerechnet werden?
Erfüllt die aktuelle Einrichtung bei Ausbleiben einer unverzüglichen Anpassung und den damit einhergehenden, fortwährenden potentiellen Gefahren für den Straßenverkehr ggf. den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit? Erfolgt hier ggf. die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens gegen den für die Verkehrssicherung der Baustelle Verantwortlichen?