#4303-2025 Defekte Oberfläche

    zu Vorgang #12447-2024 Defekte Oberfläche

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich melde mich nochmal zu dem schon im letzten Mai beschriebenen Defekt des Bürgersteigs bei uns vor dem Haus. Bedingt durch das fortschreitende Wachstum der Pflanze wird der Belag weiter angehoben. Nunmehr ist es auch so, dass das Fallrohr des Hauses zunehmend zur Seite gedrückt wird. Nach einem Telefonat mit Ihrem Amt dürfen wir selbst nicht Arbeiten am Gehweg vornehmen / veranlassen, um eben weiteren Schäden vorzubeugen.
    Ein Arbeitseinsatz durch ihre MA ist nach Rücksprache allerdings nur möglich, soweit nicht in das Wurzelwerk der Planze eingegriffen wird. Dies wird allerdings kaum möglich sein.

    Eine Nachfrage beim Grünflächenamt sowie Umwelt- und Verbraucherschutzamt (auch Artenschutz) wird keine Zuständigkeit gesehen.
    Ich schlage folgende Vorgehensweise vor: Sie kümmern sich (notwendigerweise) um den Gehwegbelag. Zeitgleich bestelle ich eine Fachfirma, die einen ggf. nötigen Eingriff in den Wurzelbereich fachlich begleitet. Dazu bräuchte ich von Ihrer Seite die Mitteilung eines verlässlichen Ausführungstermins.
    Leider drängt die Zeit etwas! Mein Ziel ist unbedingt der Erhalt der Pflanze! Eine Ausführung der nötigen Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr (Sommer) ist sicherlich kritisch.
    Ich bitte um Kontaktaufnahme, um das weitere Vorgehen abstimmen zu können.
    Mit besten Grüßen
    Uli Herrmann

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Josephstr. 32
    50678 Köln - Altstadt/Süd
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Fr., 14.02.2025 - 16:14

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 17.02.2025 - 13:21