#3354-2025 Schrott-Kfz

    Guten Morgen ,

    ich wohne in der Kölner Süden , in dem Severinsviertel und wohne auf der Karl-Korn Straße . Seit Monaten stehen bei uns auf der Straße Karl-Korn in Höhe der Nummer 10 (K:L 8123) und der Nummer 6 ( Si:Tu 1227) zwei Sprinter der einer hat sogar Schlösser an den Reifen der andere versucht es zu vermieten hat Werbung etc. dran , können sie etwas dagegen machen, ich meine ihre Mitarbeiter sehe ich ja jeden Tag beim knöllchen verteilen. Es ist ätzend das solche Auto Monate lang dort parken und wir jeden Tag 1stunden Parkplatz suchen . Ich bitte um Handlung ,diese Meldung mache ich anonym !

    Bei Fragen könne sie an die Mail eine Rückmeldung senden : 4ahmetcakar01@gmail.com

    Falls sich nicht ändert gebe ich bei der nächsten Meldung meine Name.

    Archiv
    Schrott-Kfz

    Justinianstr. 25
    50679 Köln - Deutz
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mi., 05.02.2025 - 09:56

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihre Meldung.

    Wir haben Ihr Anliegen aufgenommen und die Bearbeitung erfolgt bereits.

    Die örtlich zuständige Dienstgruppe des Ordnungsdienstes prüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder dem Eigentümer innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen.
    Erst nach Ablauf der Frist darf die Stadt Köln tätig werden.

    Bitte beachten Sie, dass diese Frist unter Umständen mehr als zwei Monate betragen kann.

    Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird vom Ordnungsdienst bearbeitet und dann der Fachdienststelle übergeben.

    Mit freundlichen Grüßen 
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    In Bearbeitung
    Do., 06.02.2025 - 11:45

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu  § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)). 

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge. 

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Fr., 07.02.2025 - 10:56