Seit über einer Woche steht das Fahrzeug mitten auf der Straße und blockiert Rettungswege sowie die Wendemöglichkeit in der Sackgasse. Das Fahrzeug ist nahezu durchgerostet.
Da vor kurzem ebenfalls ein Schrottfahrzeug derselben Besitzer (Name bekannt, kann mitgeteilt werden), ebenfalls mit französischem Kennzeichen, in der Nähe der Siedlung hier abgebrannt ist, besteht die Sorge vor einem weiteren derartigen Vorfall.
Belaweg 12
51069 Köln - Dünnwald
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln