#32812-2024 Defekte Verkehrszeichen

    Verkehrszeichen „Parken auf Gehweg ganz“ komplett ausgeblichen und in uralter Version. Ein Austausch gegen ein VZ 315-66 ist hier dringend nötig. Die Ende-Beschilderung des Gehwegparkens liegt auf der dem Schulgrundstück nebenan, mit dem erforderlichen Wiederholungszeichen des absoluten Haltverbots, beide ebenfalls ausgeblichen und uralt.
    Derzeit wird der Gehweg so bis zur Ampel beparkt, ebenso die Fahrbahn. Direkt vor einer Schule, somit aktuell mangelhafte Schulwegsicherheit. Vor der Schulhofzufahrt ist daher dringend VZ 315-67 mit VZ 283-30 erforderlich. Das VZ 283 würde hier in Normalgröße mit Durchmesser 600mm Sinn machen.
    Auch die übrigen, davor liegenden, VZ 283 in dieser Fahrtrichrung in dem Abschnitt sind stark ausgeblichen bzw. uralt und sollten ebenfalls erneuert werden.

    Unabhängig von der aktuellen, mangelhaft ausgeführten, Anordnung wäre eine Änderung in ein Parken unter Nutzung des halben Gehwegs hier deutlich sinnvoller, da die Fahrbahn sehr breit ist und der Gehweg durch die aktuelle Parkregelung - direkt vor einer Schule - unnötig eingeengt wird. Demnach wäre eine Anpassung hin zu einem Gehwegparken (halb) in dem Abschnitt mit VZ 315-56 zu Beginn und VZ 283-10, VZ 315-57 am Ende deutlich sinnvoller, zzgl. Parkflächenmarkierung (geringstmögliche Inanspruchnahme des Gehwegs) zum Ende des Frühjahrs 2025.
    Ich bitte dies zu prüfen und mir eine Rückmeldung an die angegebene Mailadresse zukommen zu lassen. Vielen Dank!

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    Defekte Verkehrszeichen

    Kaiserswerther Str. 11
    50739 Köln - Bilderstöckchen
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 31.12.2024 - 12:47

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 06.01.2025 - 15:18