Seit Anfang Oktober 2024 wurde vor dem Haus Beuelsweg 16 dieser selbstgemachte "Schutzzaun" vom Hauseigentümer angebracht. Angeblich soll der "Schutzzaun" vor herabfallenden Putzteilen schützen......
Bis heute (20.12.2024) wurde die Ursache nicht beseitigt und der "Schutzzaun" steht immer noch so da und verringert den Laufweg auf dem Bürgersteig.
Ist das so zulässig?