hiermit möchte ich Einspruch gegen eine angebliche Ordnungswidrigkeit einlegen. Meine Frau parkte am 11.11. als Inhaberin eines Anwohnerparkausweises für Deutz I das Fahrzeug mit dem Kennzeichen K-TH 8183 in der Constantinstraße 83. Der Wagen wurde abgeschleppt, obwohl die Parkverbotsschilder eine Zeitlimitierung auswiesen und danach ihre Gültigkeit am 30.10. abgelaufen war. Fotos können bei Bedarf bereitgestellt werden. Wir mussten bei Auslösung des Fahrzeugs für das Abschleppen durch die Firma Schlimbach 155,-€ bezahlen und erwarten zudem noch ein Bußgeld.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof Dr. Franz-Georg Hanisch