Hallo, der nördliche Weg der Mülheimer Brücke wird nun schon seit einer Weile sowohl von Fußgänger*innen als auch Radfahrenden in beide Richtung geteilt. Seit Kurzem wird das Eckhaus Clevischer Ring/Mülheimer Brücke renoviert. Durch diese Renovierung stehen mehrere Firmenwagen auf dem Fuß und Radweg. Dadurch ist die Sicht hier extrem eingeschränkt und nicht genügend Platz für Fußgänger*innen und Radfahrende die in beiden Richtungen unterwegs sind.
Buchheimer Str. 64
51063 Köln - Mülheim
Deutschland
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln