#3010-2025 Schrott-Kfz

    Kurz hinter dem Ortseingang steht ein Anhänger seit längerer Zeit unbewegt am Straßenrand.

    Dies wurde am 12.01. (#996-2025) und 23.01. (#2093-2025) bereits gemeldet. Da stand der Anhänger bereits seit Wochen unbewegt dort. Am 23.01. als "Abgeschlossen" gemeldet, das Ding steht aber noch immer am gleichen Fleck.

    Kurz zur Rechtslage: Für Anhänger gibt es in Deutschland eine spezielle Regelung gemäß § 12 Abs. 3b StVO: Ungebremste und gebremste Anhänger dürfen höchstens 2 Wochen (14 Tage) am Stück auf öffentlichen Straßen oder in Parkbuchten abgestellt werden, wenn sie nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden sind. Dürfte Ihnen bekannt sein.

    Hier sind es mindestens 5-6 Wochen, wahrscheinlich länger. Was folgt also daraus? Wenigstens eine Reaktion wäre nett. Vielen Dank!

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    Schrott-Kfz

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    Abgeschlossen
    Sa., 01.02.2025 - 20:38