#29984-2024 Schrott-Kfz

    Ich möchte ein herrenloses Fahrzeug melden, das sich seit über 1 ½ Jahren in meiner Nachbarschaft befindet und zunehmend verkommt. Es handelt sich um ein Auto mit folgenden Auffälligkeiten:
    • Der vordere Reifen ist platt.
    • Der Anwohnerparkausweis ist abgelaufen.
    • Das Fahrzeug wird immer stärker verdreckt, und es wird zunehmend Müll darunter abgelegt.

    Da das Fahrzeug offensichtlich nicht mehr genutzt wird und zur Verschmutzung der Umgebung beiträgt und einen von wenigen Parkmöglichkeiten im belgische Viertel blockiert, bitte ich Sie, die Angelegenheit zu prüfen und das Fahrzeug schnellstmöglich zu entfernen.

    Sollten Sie weitere Informationen benötigen, lasse ich Ihnen diese gerne zukommen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Abgeschlossen
    Schrott-Kfz

    Bismarckstr. 64
    50672 Köln - Neustadt/Nord
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Fr., 22.11.2024 - 09:34

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihre Meldung.

    Wir haben Ihr Anliegen aufgenommen und die Bearbeitung erfolgt bereits.

    Die örtlich zuständige Dienstgruppe des Ordnungsdienstes prüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder dem Eigentümer innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen.
    Erst nach Ablauf der Frist darf die Stadt Köln tätig werden.

    Bitte beachten Sie, dass diese Frist unter Umständen mehr als zwei Monate betragen kann.

    Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird vom Ordnungsdienst bearbeitet und dann der Fachdienststelle übergeben.

    Mit freundlichen Grüßen 
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    In Bearbeitung
    Sa., 23.11.2024 - 18:31

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu  § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)). 

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge. 

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 25.11.2024 - 19:13