Hallo. Es handelt sich bei meinem Anliegen nicht um Schrott-Fahrzeuge, sondern um Camper oder ausgebaute Lieferwagen, die vermehrt, kostenlos, ganzjährig (z.B. auf der Stolberger Str) abgestellt werden und den Anwohnern und Berufstätigen, dauerhaft die Parkmöglichkeit nehmen. Kann man eine Regelung einführen, dass Camper grundsätzlich nicht auf öffentlichen Parkplätzen in Köln abgestellt werden dürfen und diejenigen für einen privaten Parkplatz Sorge tragen müssen?
MfG
Stolberger Str. 194b
50933 Köln - Braunsfeld
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln