Sehr geehrte Damen und Herren,
der öffentliche Fußweg vor dem Haus hat sich abgesengt wodurch eine Stolperfalle für Fußgänger entstanden ist. Um weiter Schäden zu vermeiden sollte schnellmöglich der Schaden behoben werden. Nach Lageplan ist ab der Haustüre die Grundstücksgrenze der Hausgemeinschaft und beginnt öffentlicher Grund. Der komplette Fußweg ist in öffentlicher Hand. Wir möchten Sie bitten vor Winterbeginn mit Glätte und Eis den Schaden zu beheben.
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Defekte Oberfläche
Palanterstr. 5d
50937 Köln
Deutschland
Statusvermerke
Das Anliegen wurde erstellt.
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