Sehr geehrte Damen und Herren.
In der Anliegerstrasse in der Höhe Eschenbachstrasse 17,50739 Köln
parkt seit mehreren Tagen ein Wohnmobil mit komplett abgedunkelten Fahrerhaus.Kennzeichen(K-SB 2..)
Gehört das Fahrzeug einem Anlieger oder hat sich jemand einen Winterparkplatz eingerichtet?
Bei der angespannten Parksituation ist jeder Parkplatz wichtig.
Ein Anlieger darf natürlich leider dort parken.
Vielen Dank im voraus!
Eschenbachstr. 18
50739 Köln
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln