Guten Morgen,
wie so oft, wurde die Stichstraße Düsseldorfer Str. 76-86, von der Straßenreinigung nicht angefahren. Nach der Straßenreinigungsatzung der Stadt Köln, ist hier die AWB zuständig.
Dieses betrifft auch die Reinigung der Parktaschen, sowie die Grünpflege der Sträucher und Baumscheiben.
Weiterhin stellt sich die Frage der Zuständigkeit, wenn wie beschlossen, die Düsseldorfer Straße als Anliegerstraße/Fahrradstraße ausgewiesen wird.
Mit nicht mehr freundlichen Grüßen
Reinhard Hans
Düsseldorfer Str. 78
51063 Köln - Mülheim
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln