#28123-2025 Schrott-Kfz

    Meldung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen in Köln-Meschenich 50997

    ​Sehr geehrte Damen und Herren des Kommunalen Ordnungsdienstes/Ordnungsamtes,
    ​hiermit möchte ich Ihnen gemäß § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und den damit verbundenen Bestimmungen über das unzulässige Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum in Köln-Meschenich informieren.
    ​Die genannten Fahrzeuge stellen eine potenzielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, da sie nach dem Entfall der Zulassung keinen Versicherungsschutz mehr besitzen und den öffentlichen Raum verbotswidrig belegen.
    ​Meldung der Standorte:

    ​Standort :
    Alte Brühler Straße –
    Im Bereich vor den Hochhäusern
    Hier sind aktuell ca. 22 verschiedene Pkws ohne amtliche Kennzeichen abgestellt.

    (Auch vor Am Ronderfer Pfad Straße)

    ​Ich bitte Sie höflich, die genannten Standorte zeitnah zu überprüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge einzuleiten.
    ​Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    ​Mit freundlichen Grüßen

    Ömer Yildirim

    Am Rondorfer Pfad 9/104

    In Bearbeitung
    Schrott-Kfz

    Alte Brühler Str. 26
    50997 Köln
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Fr., 10.10.2025 - 15:42

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    In Bearbeitung
    Mo., 13.10.2025 - 07:19