Hallo,
das Auto steht nun seit sage und schreibe 2 Monaten am selben Fleck und bewegt sich keinen meter.
Ich denke das abstellen auf öffentlichen Flächen ist länger als 2 Wochen nicht gestattet.
Einwohner und andere autofahrer haben zahlreiche notizen an der Windschutzscheibe angebracht. Ohne Erfolg.