An der Esenbeckstr. 15 befindet sich eine Förderschule. Für diese Schule bzw. für die benötigten Schulbusse/Taxen werden verständlicherweise Teile der gegenüberliegenden Straßenseite auf der Esenbeckstr. von Mo.-Fr. 07-17 Uhr mit VZ. 286-10 und VZ. 286-20 freigehalten, damit der Verkehrsfluss nicht völlig ins Stocken gerät.
In den Ferien, in denen Schulbusse/-taxen nicht fahren und somit die Straße nicht in großen Teilen in Anspruch nehmen, werden dennoch an die parkenden Pkw. Verwarngelder verhängt. Der Sinn hinter einer Verwarnung der dort parkenden Pkw. innerhalb der Ferien oder Feiertage erschließt sich mir nicht.
Daher bezieht sich mein Anliegen auf eine mögliche Ergänzung der VZ.286-10 und VZ.286-20, sodass ein Parken innerhalb der Ferien an den Straßenteilen möglich ist, ohne dafür verwarnt zu werden.
Schachtstr. 7
50735 Köln - Riehl
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln