Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die aktuelle Situation der Durchgangsstraße zwischen "Stöckheimer Weg" und "Auweiler Weg" in 50829 Köln (https://onthegomap.com/s/6lcham6n), die auf einer Länge von 600 m durch ein Naturschutzgebiet verläuft und ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird, möchte ich auf folgende rechtliche Aspekte und Handlungsnotwendigkeiten hinweisen:
Die derzeitige Situation, in der die ursprünglich 3,5 m breite geteerte Straße durch Bewuchs auf beiden Seiten auf eine nutzbare Breite von lediglich 1,5 m reduziert wurde, entspricht nicht den Anforderungen an eine sichere und zweckgemäße Nutzung des Verkehrsweges.
Obwohl sich die Straße in einem Naturschutzgebiet befindet, entbindet dies den zuständigen Träger der Straßenbaulast nicht von seiner Pflicht zur angemessenen Instandhaltung. Vielmehr ist gemäß § 17 StrWG NRW die Entfernung von Verunreinigungen und Hindernissen, zu denen auch übermäßiger Bewuchs gezählt werden kann, Teil der Straßenreinigungspflicht.
Die Verkehrssicherungspflicht, die sich aus dem allgemeinen Deliktsrecht des BGB ableitet, verlangt zudem, dass Gefahrenquellen für die Nutzer der Straße beseitigt werden. Die starke Einengung des Weges stellt insbesondere für Radfahrer eine erhebliche Gefährdung dar.
Ich bitte Sie daher dringend, zeitnah die erforderlichen Schritte einzuleiten, um den genannten Abschnitt in ihrer vollen Breite von 3,5 m wiederherzustellen und somit die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten.
Stöckheimer Weg 17a
50829 Köln - Bocklemünd/Mengenich
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Der von Ihnen gemeldete Weg wird sowohl von städtischen als auch privaten Flächen begrenzt. Ich habe Ihre Anfrage daher zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle unseres Amtes weitergeleitet. Da es sich um eine Biotopfläche handelt, die sich nicht in der regelmäßigen Pflege der Grünunterhaltung handelt, kann ich eine umgehende Bearbeitung leider nicht garantieren.
Bezüglich des angrenzenden privaten Grüns habe ich das Ordnungsamt in Kenntnis gesetzt. Gegebenenfalls müssen hier die Eigentümer*innen zum Rückschnitt aufgefordert werden. Privaten Überwuchs können Sie dem Ordnungsamt natürlich auch direkt mitteilen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter:
Pflanzenüberwuchs und Grünschnitt - Stadt Köln (stadt-koeln.de)
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grünflächenamt der Stadt Köln