1.) Auf dem Radweg fehlt vor der Ampel die Markierung einer Haltelinie. Der Überweg ist aufgrund der unmittelbar angrenzenden Stadtbahn-Haltestelle extrem stark frequentiert. Besonders im Schulverkehr überqueren hier unzählige SchülerInnen den Überweg. Im Bereich der Haltestelle setzt die KVB sogar zur Gleissicherung Ordnungspersonal ein. Eine Haltelinie auf dem Radweg ist daher dringend erforderlich.
2.) Zudem sind die Ampel-Lichtzeichen stark zur Fahrbahn hin gedreht und suggerieren damit, dass diese für den Radverkehr nicht gelten. Die Lichtzeichen auf der rechten Seite der Fahrbahn, also links vom Radweg, müssen daher im 90 Grad Winkel eingestellt werden, sodass sie auch ungehindert vom Radweg aus als gültige Lichtzeichen wahrgenommen werden. Unabhängig davon ist jedoch eine Haltelinie vor Ort unbedingt erforderlich.
Aktuell besteht durch die fehlende Haltelinie und die vom Radweg weg gedrehten Ampel-Lichtzeichen eine akute Gefahrenstelle für den Fußverkehr, insbesondere im Schulverkehr. Zur Gefahrenabwehr besteht hier ganz offensichtlich dringender Handlungsbedarf.