#25235-2024 Kölner Grün

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vor deutlich über einem Jahr wurde der Baum an der Ecke Voigtelstraße, Wiethase Straße gefällt. Leider ist auch in der letzten Pflanzperiode kein neuer Baum gepflanzt worden.
    Gibt es dafür Gründe?

    Archiv
    Kölner Grün

    Wiethasestr. 78
    50933 Köln - Braunsfeld
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 24.09.2024 - 09:20

    Grundsätzlich versuchen wir als Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Straßenbäume bzw. Bäume insgesamt so lang wie möglich zu erhalten. In einzelnen Fällen, etwa bei einer Erkrankung des Baums oder Sturmschäden müssen die Bäume jedoch entfernt werden, um die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet zu wahren. Leider bedeutet der Klimawandel eine starke Stressbelastung für die städtischen Bäume, sodass Ausfälle leider zunehmen. 

    Sofern ein Baum gefällt wurde, wird die Fehlstelle in der Regel nachgepflanzt. Eine unmittelbare Nachpflanzung der Fehlstellen ist uns leider nicht immer möglich. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen werden die Straßenbaumpflanzungen immer in den entsprechenden Pflanzungsperioden im Herbst / Winter durchgeführt, da die Bäume so nach der Pflanzung zwei Wachstumsphasen des Wurzelbereichs erfahren. Sofern in einer Pflanzsaison also kein Baum für die betroffene Fehlstelle zur Verfügung steht, verschiebt sich die Nachpflanzung zwangsläufig um eine Pflanzsaison. Zum anderen werden die Baumpflanzungen ausschließlich durch externe Unternehmen durchgeführt, die auch die Pflege des Baums in den ersten Jahren der Nachpflanzung sicherstellen. Die Aufträge zur Nachpflanzung müssen offiziell vergeben werden. Die entsprechenden Vergabeverfahren nehmen einen gewissen Zeitraum in Anspruch. Es kann daher vorkommen, dass bei der Planung der Nachpflanzungen einzelne Standorte über einen längeren Zeitraum hinweg unberücksichtigt bleiben. 

    In Einzelfällen ist eine Pflanzung an derselben Stelle zudem nicht möglich, falls dies die jeweiligen Standortfaktoren nicht zulassen. In diesen Fällen wird die Nachpflanzung an anderen Stellen im Stadtgebiet vorgenommen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

    Abgeschlossen
    Di., 24.09.2024 - 09:44