#24692-2025 Umlaufsperren / Drängelgitter

    Betreff: Antrag auf Einrichtung eines dauerhaften Parkverbotes

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beantrage die Einrichtung eines dauerhaften Parkverbotes in der Rather Kirschweg (nach Kreuz Neubrücker Ring und Rahther Kirschweg) und Pohlstadtsweg bis Austrid-Lindgren-Allee in Stadtteil Köln-Brück 51109.

    Begründung:
    Gefährdungslage: Durch parkende großen LKWs nach Feierabend an Werktagen und am Wochenende entsteht eine erhebliche Gefahr für Fußgänger, Radfahrer sowie den fließenden Verkehr.
    Feuerwehrzufahrt / Krankenwagenzufahrt: Die Straße dient als notwendige Zufahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge. Diese wird durch parkende LKWs regelmäßig blockiert bzw. stark eingeschränkt.

    Sichtbehinderung: Geparkte großen LKWs versperren die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen, wodurch eine erhöhte Unfallgefahr entsteht.

    Zu schmale Straße: Aufgrund der geringen Straßenbreite ist bei LKW Parken ein Durchkommen für Fahrzeuge (z. B. Rettungswagen, Müllabfuhr, Lieferverkehr) Fußgängern und Radfahrern nicht mehr gewährleistet. Es gibt kein Fußgängerweg besonders auf Pohlstatdsweg deswegen Familien und Kindern und Radfahrern die Straße nutzen müssen.

    Aus diesen Gründen bitte ich um eine verkehrsrechtliche Prüfung und die dauerhafte Anordnung eines Parkverbotes durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen (§ 45 StVO).

    Ich stehe für Rückfragen oder eine Ortsbesichtigung gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ismail Hakki Yavuz
    Margarete-Steiff-Weg 13
    51109 Köln

    Archiv
    Umlaufsperren / Drängelgitter

    Rather Kirchweg 302
    51109 Köln - Brück
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mi., 03.09.2025 - 12:26

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 09.09.2025 - 06:15