#24607-2025 Schrott-Kfz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich mit einer dringenden Beschwerde an Sie: Auf der gesamten Hafenstraße, 51063 Köln stehen seit Monaten diverse Camper, Vans und sogenannte Dauercamper, die dort offensichtlich dauerhaft abgestellt wurden. Diese Fahrzeuge blockieren die öffentlichen Parkflächen über Wochen und Monate hinweg und entziehen damit den Anwohnerinnen und Anwohnern dringend benötigten Parkraum. Die Zufahrtstraße sind dauerhaft blockiert und versperren die Feuerwehrzufahren.

    Für viele Anwohner ist es nicht nachvollziehbar, warum gegen diese Dauerabstellung nichts unternommen wird. Wieso wird dieser Missstand so lange geduldet?

    Ich fordere Sie auf, hier kurzfristig Kontrollen durchzuführen und sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge nicht länger als gesetzlich zulässig auf derselben Stelle im öffentlichen Raum stehen. Die momentane Situation ist unhaltbar und sorgt verständlicherweise für großen Unmut bei den Anwohnern.

    Bitte teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden, um die dauerhafte Zweckentfremdung des öffentlichen Straßenraums zu unterbinden.

    Abgeschlossen
    Schrott-Kfz

    Hafenstr. 12
    51063 Köln
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 02.09.2025 - 14:02

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 02.09.2025 - 14:29