#24561-2024 Defekte Verkehrszeichen

    Sehr geehrtes Stadt Köln Team,

    Im Niehler Kirchweg - Abschnitt bei der Nr. 43 mit 11 Wohnungen - wird täglich und ständig wechselnd auf der Strassenfahrbahn im absoluten Halteverbot geparkt. Es wird aufgrund der Enge für Fussgänger (viele Kinder/Jugendliche), Fahrradfahrer, Autos und Baustellenfahrzeuge gedrängelt, laut gebremst, geschimpft und gehupt...fast zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das Nippeser Tälchen und eine Schule sind hier direkt an den Niehler Kirchweg angeschlossen. Es gab bereits einige gefährliche Situationen.
    Nach Hinweisung auf das absolute Parkverbot für die Auto-Parker bekamen wir folgende Antworten: " Seit wann? Wo steht das? Hier ist nur ein 30 Kmh Schild. Hier konnte man immer parken, das Ordnungsamt hat nie etwas unternommen /Strafzettel verteilt...... " Die parkenden Autos blockieren weiterhin fröhlich eine Fahrbahn.
    Laut unserer Hausverwaltung (Deutsche Immobilienverwaltung West) wurde das Anliegen eines Absolutes-Halteverbot-Schildes an dem Pfahl mit dem 30-Schild bereits kommuniziert bzw. beantragt; Foto anbei.
    Da dieses Schild fehlt, teilte uns das Ordnungsamt mit, dass dort keine Strafzettel verteilt werden. Dieser Zustand im Niehler Kirchweg 43 ist gefährlich für alle, die diesen Abschnitt benutzen.
    Ich bitte Sie hier baldmöglichst um eine Rückmeldung und Taten.
    Mit hoffnungsfrohen Grüßen,
    Nicola Knothe

    Abgeschlossen
    Defekte Verkehrszeichen

    Niehler Kirchweg 45
    50733 Köln - Nippes
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mo., 16.09.2024 - 16:13

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 17.09.2024 - 10:48