Der vermeintliche Kandidat hängt an der Adamstraße 27 Kreuzung Adam Straße 40 A Wahlplakate an einer nicht erlaubten Stelle auf. Das Schild ist direkt an der Kreuzung und zudem nicht in 2 m höher also doppelt falsch aufgehangen. Hingewiesen auf die Kreuzung weigerte er sich dies zu unterlassen.