Antwort zu meiner Meldung #23514-2024
Die Antwort ist mir völlig unverständlich. Ich habe seinerzeit schon in direktem Kontakt mit der KVB geklärt, dass der Streifen mit den Leitschutzplanken nicht in die Zuständigkeit der KVB fällt.
Im letzten Jahr ist aufgrund meiner Meldung auch ohne Probleme ein Rückschnitt erfolgt.
Sofern wider Erwarten doch nicht das Grünflächenamt der Stadt Köln zuständig sein sollte, muss es doch möglich sein, den Eigentümer durch das Ordnungsamt aufzufordern, hier kurzfristig einen Rückschnitt vorzunehmen.
Ich wäre daher dankbar, wenn Sie hier kurzfristig tätig werden und wenn möglich, mir den Eigentümer des Grundstücks oder aber die städtische Zuständigkeit zu bestätigen, um bei Folgemeldungen direkt darauf hinweisen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Hoffmann