#22459-2025 Schrott-Kfz

    IHRE ANTWORT ZU ANLIEGEN 22446-2025

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Verstehen muss ich diese nicht.
    Sie schreiben, dass ein Schrottfahrzeug u. a. ein nicht mehr zugelassenes Fahrzeug ist.
    Bei dem Roten Tesla in der Carlswerkstrasse fehlen die Kennzeichen.

    Prüfen Sie dies gerne.
    Oder auch nicht.
    Weitere Meldungen über diese Seite werde ich nicht mehr abgeben, es lohnt sich sowieso nicht.

    Viele Grüße

    Abgeschlossen
    Schrott-Kfz

    Mülheimer Ring 9
    51063 Köln
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mo., 11.08.2025 - 15:02

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 11.08.2025 - 15:26