Die Straße Oberländer Ufer ist teils mit zwei Fahrstreifen, teils nur mit einem Fahrstreifen je Richtung befahrbar. Gleiches gilt für die Straße Gustav-Heinemann-Ufer. Das jeweilige Ende der Zweispurigkeit wird lediglich durch eine nicht weitergeführte Fahrstreifenbegrenzung deutlich, ohne dass durch eine Markierung eine "Einengung"/Einspurigkeit deutlich gemacht wird. Tatsächlich erfolgt dadurch nicht selten eine zweispurige Befahrung durch die Verkehrsteilnehmer, die aufgrund der Enge zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Warum wird die Markierung nicht klarer ausgestaltet, wenn offensichtlich - so die Vermutung - eine durchgehende Zweispurigkeit aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich zu sein scheint?
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Straßenmarkierung
Oberländer Ufer 192
50968 Köln
Deutschland
Statusvermerke
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