Die Verkehrsampel auf der Inneren Kanalstraße, Höhe Graeffstraße, in Fahrtrichtung Subbelrather Straße gilt hier auch für den Radverkehr auf dem Radweg – auch ohne eigene Haltelinie. Die Geltung für den Radverkehr macht hier natürlich keinerlei Sinn und wird so auch in Gänze missachtet. Rechtlich betrachtet sind dies alles ahnbare Rotlichtverstöße. Eine Legalisierung des Zustandes sollte daher kurzfristig erfolgen. Sinnvoll wäre ein Zusatzzeichen direkt unter der Verkehrsampel oder re mit dem Aufdruck "[Sinnbild Radverkehr] auf dem Radweg frei" oder ein VZ 1022-10 StVO (Radverkehr frei). Derzeit besteht vor Ort eine erhebliche rechtliche Unsicherheit, welche im Schadensfall möglicherweise zu Problemen bei der Haftungsfrage führen könnte. Maßnahmen vor Ort scheinen daher zwingend geboten.
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Kfz-Ampel defekt
Graeffstr. 35
50823 Köln - Neuehrenfeld
Deutschland
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