#21511-2024 Kölner Grün

    Heute (12.8.) sind die Stäucher im Beet gegenüber Hausnummer 60/62 erheblich zurückgeschnitten worden - um etwa 2/3.
    Das ist insofern verwunderlich, da das Naturschutzgesetz einen Rückschnitt bis Oktober untersagt. Es handelte sich hierbei definitiv nicht um einen Form-oder Pflegeschnitt!
    Aspekte der Verkehrssicherungpflicht
    können aufgrund der Lage der Sträucher zumindest kein Grund sein.
    Daher die Frage: gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nicht für die Stadt (oder die durch sie beauftragten Dienstleister)? Oder gibt es für den Zeitpunkt des Rückschnitts vielleicht einen anderen triftigen Grund?
    Vielen Dank.

    Archiv
    Kölner Grün

    Theodor-Heuss-Ring 60
    50668 Köln - Neustadt/Nord
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mo., 12.08.2024 - 18:01

    Guten Tag,

    der starke Rückschnitt musste dort leider aus folgenden Gründen durchgeführt werden:

    - Gewährleistung der Verkehrssicherung / Fuß und Radweg zugewachsen

    -  zur Bekämpfung von Ratten / damit Köder ausgelegt werden können

    - die Grünfläche wird häufig als Toilette von Mensch und Tier benuzt

    - und als Drogenversteck der ansässigen Dealer

     

    Das Grünflächen Amt hält sich wenn möglich natürlich an alle Auflagen und beführwortet diese natürlich.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

    Abgeschlossen
    Do., 15.08.2024 - 07:20