Anhänger parkt über Gulli, zunehmend Schlamm und Schmutz am/ vorm Gulli
Piccoloministr. 320
51067 Köln - Holweide
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
wir haben uns die Situation angesehen. Der Gully ist in seiner Funktion nicht beeinträchtigt.
Hier ist es evtl. eher zweckmäßig, dass die Straße auch unter dem Anhänger gereinigt wird. Dafür sind die AWB zuständig. Möglicherweise steht das Fahrzeug auch mit seinem Heck ordnungswidrig geparkt. Dafür ist dann das Amt für öffentliche Ordnung, Verkehrsdienst zuständig.
Wir bitten um Verständnis, dass die StEB Köln hier nicht tätig werden können.
Das Anliegen haben wir an die AWB weitergeleitet.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln