Dies ist ein Verstoß gegen die Zweckbestimmung eines PKW-Stellplatzes
Kfz steht seit Monaten dort.gehört nicht Mieter sondern fremde Leute von Familie
Eigene PKWs wird auf Straße blockierend vor Garagen gestellt!!
Daneben viel Müll und es kann Brandgefahr werden
Das Abstellen eines nicht nur vorübergehend abgemeldeten Autos entspricht nicht der Zweckbestimmung eines PKW-Stellplatzes. Insoweit ist der Nutzungszwecks eines Kfz-Stellplatzes das vorübergehende Parken eines angemeldeten Kraftfahrzeuges, welches darüber hinaus am Straßenverkehr teilnehmen kann. Hinzu kommt, dass Kraftfahrzeuge die keinen Gebrauchswert mehr haben, rechtlich gesehen Zwangsabfall im Sinne des § 4 Kreislauwirtschaftsgesetzes sind.
Insoweit ist das Abstellen des abgemeldeten PKW auf dem Stellplatz auch unabhängig von den vertraglichen Verpflichtungen des Mieters rechtswidrig.