#19432-2024 Straßenmarkierung

    Guten Tag!
    Auf dem Heckhofweg wurde die Fahrbahnmarkierung erneuert. Das war wirklich dringend nötig.
    Leider wurde aber nur lückenhaft gearbeitet.
    An wichtigen Stellen, zum Beispiel in der Kurve, wurde die alte, schlecht bzw. nicht mehr erkennbare Markierung erhalten und nicht erneuert.
    Das erweckt nun vor Ort den Eindruck, dass genau dort ein Überholen zulässig ist. Für die vielen Radfahrer dort eine echt große Gefahr!
    Es wäre wirklich wichtig, dass die Markierung vollständig erneuert wird, auch zu Beginn der Straße ab der Äußeren Kanalstraße. Dort ist die Markierung so gut wie garnicht mehr sichtbar. Ab dort, einschließlich Kurvenbereich Escher Straße 350/350a, fehlt die Markierung komplett. Insbesondere im Kurvenbereich dort ist eine durchgezogene Linie echt nötig!
    Schön wäre auch, wenn man entlang des langen Abschnitts mit der durchgezogenen Linie (ab der ersten Kurve hinter Escher Straße 350/350a) in beide Fahrtrichtungen mittig zu Beginn und danach wiederholend auf dem jeweiligen Fahrstreifen größere Rad-Symbole markieren würde. Leider verstehen die Autofahrer vor Ort nicht, dass man entlang dieses gesamten Abschnitts Radfahrer nicht überholen darf und die Radfahrer dort legal die gesamte Breite des Fahrstreifens nutzen dürfen. Dadurch überholen viele Autos dort gefährlich, auch im Kurvenbereich.
    Beste Grüße!

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    Straßenmarkierung

    Heckhofweg 144
    50739 Köln - Bilderstöckchen
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Do., 18.07.2024 - 12:51

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Fr., 19.07.2024 - 08:49