#13916-2025 Defekte Oberfläche

    Betreff: Bitte um Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung am Bonner Wall

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich mit einer Bitte bezüglich der Verkehrssituation am Bonner Wall an Sie. In dem betreffenden Abschnitt befindet sich eine ausgeschilderte 30er-Zone, dennoch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung leider regelmäßig deutlich überschritten – sowohl tagsüber als auch in der Nacht.

    Besonders nachts ist die Lärmbelastung durch sehr schnell fahrende Fahrzeuge extrem hoch. Es kommt nicht selten vor, dass Autos mit stark überhöhter Geschwindigkeit (schätzungsweise über 100 km/h) durch die Straße fahren – teilweise sogar in Form von mutmaßlichen illegalen Rennen und auf der falschen Seite der Verkehrsinsel.

    Tagsüber beobachte ich regelmäßig gefährliche Situationen, insbesondere da sich direkt an der Straße ein Kindergarten sowie eine Schule befinden. Die erhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge stellt somit ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar – insbesondere für Kinder, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden.

    Daher möchte ich Sie höflich bitten zu prüfen, ob an dieser Stelle verkehrsberuhigende Maßnahmen getroffen werden können – z. B. durch den Einsatz eines mobilen Blitzgeräts oder andere geeignete Maßnahmen zur Tempokontrolle und Lärmreduzierung.
    Dazu kommt, dass der Asphalt der Straße stellenweise in einem derart schlechten Zustand, dass bereits die darunterliegenden Pflastersteine zum Vorschein kommen. In Verbindung mit den überhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge führt dies zu einer erheblichen Lärmbelastung – insbesondere in den Nachtstunden

    Ich danke Ihnen im Voraus ganz herzlich für Ihre Zeit und Ihre Unterstützung

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Bonner Wall 88
    50677 Köln - Neustadt/Süd
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Do., 15.05.2025 - 22:25

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Fr., 16.05.2025 - 09:22