Fahrzeug mit entsiegelten Kennzeichen im offenen Verkehrsraum abgestellt.
Köln
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Ihr Anliegen wurde durch den Ordnungsdienst erfasst und bearbeitet. Im weiteren Verlauf und nach Fristabläufen wird der Vorgang an die jeweiligen Fachdienststellen oder externen Dienstleister weitergegeben.
Wir bitten deshalb zu beachten, dass die beauftragen Unternehmen das Kraftfahrzeug oder das Fahrrad erst in den kommenden Wochen beseitigen können.
Wir bitten um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsdienst der Stadt Köln
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln