Weidenpesch, Ortseinfahrt Neusser Str.: Ortsschild bis zur Unkenntlichkeit beklebt. Bitte neu!
Am 07.10.2025 habe ich den Sachverhalt bereits gemeldet.
Das Ortsschild ist weiterhin durch Aufkleber bis zur Unkenntlichkeit verdeckt. Trotz des offensichtlichen Handlungsbedarfs wurde bislang keine Abhilfe geschaffen.
Nach § 39 Abs. 1 StVO müssen Verkehrszeichen klar erkennbar und eindeutig sein.
Gemäß § 33 Abs. 2 StVO dürfen Einrichtungen den Verkehr nicht beeinträchtigen oder verwirren.
In dem aktuellen Zustand ist die verkehrsrechtliche Anordnung faktisch nicht mehr wirksam.
Ich bitte daher um zeitnahe Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Sichtbarkeit. Vielen Dank.