#10296-2025 Straßenbaustellen

    Die Führung des Rad- und Fußverkehrs im Bereich der Baustelle Liebigstraße/Nußbaumerstraße ist mit gravierenden Mängeln und Behinderungen behaftet:
    Die Führung des Fußverkehrs und die diesbezügliche Beschilderung ist an mehreren Stellen widersprüchlich bzw. fehlerhaft.
    Die Querung der Liebigstraße Höhe Nußbaumerstraße 1 führt über hohe Bordsteine und ist somit mit erheblichen Behinderung verbunden.
    Für den Radverkehr ist keinerlei geeignete Umleitung eingerichtet, weiterhin führt eine Umleitung einer anderen Baustelle durch die für den Radverkehr nicht mehr freigegebenen Stelle.
    Die Verkehrsführung betreffend den Fuß- und Radverkehr dürfte insgesamt nicht den verbindlichen Richtlinien entsprechen und führt darüber hinaus zu erheblichen Behinderungen, für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen auch zu nicht unerheblichen Gefährdungen.
    Dringender Handlungsbedarf ist hier offensichtlich gegeben, auch im Hinblick auf eine barrierefreie Verkehrsführung.
    Aufgrund der bereits seit längerer Zeit andauernden und sehr erheblichen Mängel bitte ich diese Meldung als formelle Beschwerde zu bearbeiten. Zur Durchsetzung einer richtlinienkonformen und barrierefreien Baustellensicherung/Verkehrsführung sollten meines Erachtens auch ordnungsrechtliche Maßnahmen geprüft und ggf. durchgesetzt werden, bspw. durch Ersatzvornahme.

    Archiv
    Straßenbaustellen

    Nußbaumerstr. 1
    50823 Köln - Neuehrenfeld
    Deutschland

    Statusvermerke

    Guten Tag,

    die geänderte Radfahrumleitung führt über die Wöhlerstr. – Pettenkoferstr. wieder auf die Liebigstr. Somit ist eine Gefährdung des Fußgängers ausgeschlossen. Die Umleitungsbeschilderung für die Overbeckstr. ist an der Häuserecke zu entfernen.
    Dies sollte bei der gestrigen Kontrollfahrt geändert worden sein. Somit ist hier ebenfalls die o.g. Umleitung zu nutzen.

    Die Querung der Liebigstraße sollte angepasst werden, sodass die ortsfeste Absenkung genutzt werden kann, andernfalls muss hier eine Anrampung hergestellt werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihre Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Fr., 11.04.2025 - 09:19