Guten Tag,
ich bin Eigentümer des o.g. Objektes. Das Objekt liegt in einer Sackgasse. Leider zeigt dies die Beschilderung nicht aus. Lediglich wird meinen Mietern die Zufahrt durch die vorhandene Beschilderung verwehrt.
Muß ich hier meine Mieter zum Befahren zum Objekt zu einer Ordnungswidrigkeit nötigen?
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Mielke
Am Rheinberg 6b
50999 Köln - Weiß
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln