Gefahrenanzeige: Lichtenbergstraße verfügt zwischen Baadenberger Straße und Tieckstraße auf beiden Straßenseiten faktisch über keine Gehwege.
Fußverkehr muss auf dem gesamten Abschnitt komplett die Fahrbahn nutzen.
Hier sind viele Kinder unterwegs (Schulweg).
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Eine Fußverkehrs- und Schulwegsicherheit ist so nicht gegeben.
Es sollte zumindest kurzfristig eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h und die Anordnung des Gefahrzeichens Fußverkehr erfolgen (Z133, Z274-10).
Langfristig sollten bauliche Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden, bspw. durch Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches.
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