Ich hatte mein Anliegen bereits gemeldet, kann in dem ursprünglichen Fall (1044/2026) aber nichts ergänzen aus diesem Grund stelle ich eine neue Meldung ein. Hallo zusammen,
Ich weiß nicht genau ob dies zur Schadensbeurteilung wichtig ist, aber die Gehwegplatte ist jetzt noch weiter abgesackt und zwei weitere neigen sich jetzt auch Richtung Loch.
Viele Grüße Nicole Winkler