Sehr geehrtes Team des Ordnungsamt
Vor 8 Wochen wurde in der Rybniker Str. 2 Ecke Kattowitzerstr.
dieser Wohnwagen abgestellt und ausgeräumt
Da durch die Schulen der Parkraum in unseren Straßen so knapp ist würde ich Sie bitten dem Halter mitzuteilen das der Wohnwagen dort nicht stehen bzw. Überwintern kann.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich in Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Klaus Synofczik
Rybniker Str. 2
51065 Köln
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln