#30239-2025 Defekte Verkehrszeichen

    Von der Inneren Kanalstraße aus ist ein Einbiegen in die Barthelstraße ausschließlich dem Anliegerverkehr erlaubt (VZ 250, ZZ 1020-30).
    Das allgemeine Verkehrsverbot ist jedoch erst sehr spät im Verlauf der Einbiegung ausgeführt worden, sodass es von der Inneren Kanalstraße aus nicht rechtzeitig wahrgenommen werden kann. Es genügt offensichtlich nicht dem Sichtbarkeitsgrundsatz nach der StVO.
    Daher sollte eine linksseitige Wiederholung der Beschilderung mit VZ 250, ZZ 1020-30, ZZ 1000-20 über der vorhandenen Leitplatte (VZ 626-30) zwischen Innere Kanalstraße und Einbiegung Barthelstraße erfolgen oder alternativ VZ-209-30, ZZ 1020-30 auf der Inneren Kanalstraße rechtsseitig vor der Einbiegung Barthelstraße angeordnet werden.

    Abgeschlossen
    Defekte Verkehrszeichen

    Innere Kanalstr. 61
    50823 Köln - Ehrenfeld
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mo., 03.11.2025 - 12:31

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 04.11.2025 - 09:49