Die Bertramstraße, zwischen Remscheider und Wipperfürther Straße, ist eine enge Einbahnstraße!
Wenn auf der linken Fahrbahnseite in Fahrtrichtung Autos parken dürfen, siehe Beschilderung, damit eine Mindestahrbahnbreite von 3,05 m erreicht ist, kann auf der rechten Fahrbahnseite k e i n eingeschränktes Halteverbot gelten!! Dann ist die Mindest Fahrbahnbreite um 1,5 m unterschritten. Es passen weder Feuerwehr noch Krankenwagen durch !!
Vor 2 Wochen habe ich die Stadt/Ordnungsamt aufgefordert, den Sachverhalt zu klären und die Verkehrsschilder dementsprechend zu ändern. Bisher ohne jegliche Reaktion. Nächster Halt Verwaltungsgericht Koeln !!
Bertramstr. 48
51103 Köln - Kalk
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln