Sehr geehrte Damen und Herren,
der öffentliche Fußweg vor dem Haus hat sich abgesengt wodurch eine Stolperfalle für Fußgänger entstanden ist. Um weiter Schäden zu vermeiden sollte schnellmöglich der Schaden behoben werden. Nach Lageplan ist ab der Haustüre die Grundstücksgrenze der Hausgemeinschaft und beginnt öffentlicher Grund. Der komplette Fußweg ist in öffentlicher Hand. Wir möchten Sie bitten vor Winterbeginn mit Glätte und Eis den Schaden zu beheben.
Palanterstr. 5d
50937 Köln - Sülz
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln