#28984-2025 Wilder Müll

    Wahlplakat Piusstraße vor Hausnummer 27.

    Bei dem heute immer noch hängenden Wahlplakat der Wählergruppe handelt es sich gem. der Allgemeinverfügung gemäß § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) zur Regelung der Wahlwerbung zur Kommunalwahl am 14. September 2025 auf dem Gebiet der Stadt Köln um eine nichterlaubte Plakatierung.

    Das Plakat verstößt gegen die Auflage 1 Punkt 1.2. Ich bitte um Entfernung der Wahltafel bzw. des Wahlplakates, jetzt wilder Müll, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Gefahrenabwehr von Amtswegen.

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    Wilder Müll

    Piusstr. 27
    50823 Köln
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

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    So., 19.10.2025 - 23:27