Wahlplakat Piusstraße vor Hausnummer 27.
Bei dem heute immer noch hängenden Wahlplakat der Wählergruppe handelt es sich gem. der Allgemeinverfügung gemäß § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) zur Regelung der Wahlwerbung zur Kommunalwahl am 14. September 2025 auf dem Gebiet der Stadt Köln um eine nichterlaubte Plakatierung.
Das Plakat verstößt gegen die Auflage 1 Punkt 1.2. Ich bitte um Entfernung der Wahltafel bzw. des Wahlplakates, jetzt wilder Müll, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Gefahrenabwehr von Amtswegen.